VORKEHRUNGEN
Um dem eigenen Lebensende gefasster entgegen zu blicken kann es helfen, Vorkehrungen zu treffen und wichtige Fragen frühzeitig zu klären – mit sich selbst und mit denen, die einem nahe stehen. Hier finden Sie einige Formalitäten, die Sie bei der Erstellung einer Abschiedsmappe benötigen sowie Anregungen zur Beschäftigung mit ihren eigenen Wünschen für ihr Lebensende.
Die Vorbereitung auf das Lebensende
„Momento Mori“ – Denke daran dass du stirbst! Ist ein alter lateinischer Ausdruck, der schon aus dem Mittelalter stammt. Wenn wir dem Sterben und Tod begegnen werden wir immer auch an unsere eigene Endlichkeit erinnert. Und wir fragen uns, wie möchte ich mal sterben? Oder wie auf keinen Fall? Auf dieser Seite finden Sie einige Möglichkeiten und Anregungen, sich mit ihren eigenen Wünschen für ihr Lebensende zu beschäftigen. Auch wenn es nicht leicht ist, sich diesen Themen zu stellen, möchte ich als Hospizreferentin und Trauerbegleiterin sie dazu ermutigen.
Bei allen großen Lebensübergängen wie Geburt, Heirat und Tod hat es in allen Zeiten und Kulturen Rituale gegeben, die dem Menschen dazu dienen, den Abschied oder den Neubeginn von einer Lebensphase zu gestalten und zu feiern. Für all unsere Übergänge machen wir uns Gedanken und wir bereiten uns darauf vor wie z. B. die Geburt eines Kindes, den 1. Schultag, das Abitur oder die Hochzeit. Auch für das Lebensende können und sollten wir schon bei Zeiten, auch in geschützten und gesunden Tagen, nachdenken und aufschreiben, wie wir uns den letzten großen Abschied vom Leben vorstellen und wünschen.
In meiner langjährigen Hospizarbeit und Seminararbeit erfahre ich immer wieder wie gut es tut, über diese Lebensthemen nachzudenken und zu sprechen. Denn JedeR erlebt Sterben, Tod und Trauer und unser aller Leben wird einmal enden. Dieser unabwendbaren Tatsache Aufmerksamkeit zu geben kann unsere Angst vor diesen Themen mindern, während Verdrängung die Angst vergrößert.
Hier finden Sie Vorschläge und Informationen, die Ihnen helfen können sich mit diesen Lebensthemen zu beschäftigen. Ich erfahre immer wieder, unser Leben wird intensiver und kostbarer und ich lebe dankbarer, wenn ich mir bewusst bin, dass meine Tage gezählt und meine Lebenszeit vergänglich ist.
Abschiedsmappe
Deshalb kann es sehr sinnvoll und beruhigend sein eine Abschiedsmappe anzulegen, in der Sie nach und nach die unterschiedlichen Themen hinterlegen. Sie beginnen mit einem 1. Schritt und ergänzen die Inhalte nach und nach. Der Ort, an dem Sie diese Abschiedsmappe hinterlegen, muss den Angehörigen bekannt sein.
Fragen und Impulse zur Vorbereitung auf mein eigenes Lebensende
Alwine Deege: „Seit 25 Jahren biete ich Seminare und Singreisen zum Thema „End – lich leben“ an, bei denen man sich mit seiner eigenen Vergänglichkeit beschäftigen kann. Folgende Fragen, die Sie hier runterladen können, helfen Ihnen, sich auf ihren eigenen Tod vorzubereiten. Inspiriert wurde ich dabei durch meine Kollegin Petra Hugo. In meinem 4-tägigen Seminar „End – lich leben“ können Sie sich in einem geschützten, liebevoll gestalteten Rahmen mit diesem wichtigen Thema beschäftigen. Mehr zu Seminare →
Meine Abschiedswünsche
Halten Sie ihre Wünsche für ihr Lebensende und ihre Beerdigung fest. Für all unsere Übergänge in neue Lebensphasen machen wir uns Gedanken und wir bereiten uns darauf vor wie z. B. die Geburt eines Kindes, den 1. Schultag, das Abitur oder die Hochzeit. Auch für das Lebensende können Sie in geschützten und gesunden Zeiten nachdenken und aufschreiben, wie Sie sich den letzten großen Abschied vom Leben vorstellen und wünschen und wie sie sich schon heute darauf vorbereiten können.
Persönliche Daten
Hier finden Sie eine Checkliste auf der sie alle wichtigen Daten zusammenfassen können z. B. Zugangsdaten, Passwörter, Verträge, Versicherungen, Konten usw. Diese Liste kann im Falle Ihres Todes für ihre Angehörigen sehr hilfreich sein.
Testament (Infos und Beispiele)
Das Testament, umgangssprachlich auch letzter Wille genannt, regelt den Erbfall und ist damit ein Bestandteil des Erbrechts. Eine klare testamentarische Regelung ist sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht. Es ist auch rechtskräftig ohne notarielle Beglaubigung, wenn es handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen ist.
Patientenverfügung (Textbausteine)
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Beschäftigen Sie sich mit ihren Wünschen und sprechen Sie darüber mit Anderen, lesen Sie dazu Infos und Beispiele und finden Sie so heraus, was Ihr Wille ist. Es gibt viele weitere Organisationen, die Infos und Formulare dazu bereitstellen.
Hier weisen wir Sie zu den Textbausteinen, die ihnen dabei helfen eine schriftliche Patientenverfügung zu formulieren. Sie wurden vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und Justiz herausgegeben hat.
Betreuungsvollmacht
In einer Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht können Sie eine Person festlegen, die bei Bedarf Ihre Betreuung übernehmen soll, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht gilt eine Betreuungsverfügung nicht sofort, wenn der Notfall eintritt. Zunächst muss das Betreuungsgericht darüber entscheiden, wer die Betreuung übernimmt. Mit einer gültigen Betreuungsverfügung können Personen diese
Entscheidung des Gerichts aber in ihrem Sinne beeinflussen.
Hier finden Sie ein Link zur Betreuungsvollmacht, die das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Justiz herausgegeben hat.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtige ich nach deutschem Recht eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben zu erledigen. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Sie ist unmittelbar gültig und sofort nutzbar z. B. für Behördengänge, Verträge mit Kliniken, Heime, Pflegedienste, Haushaltsauflösung, Post entgegennehmen, Geldangelegenheiten verwalten, Rechtsgeschäfte tätigen
Hier finden Sie ein Link zur Vorsorgevollmacht, die das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Justiz herausgegeben hat.
Bankvollmacht
Im Falle Ihres Todes haben nächste Angehörige nicht „automatisch“ Zugriff auf Ihre Konten, wenn sie nicht Kontomitinhaber sind. Deshalb sollten Sie möglichst früh vorsorgen und diese „Depot-, Kontovollmacht/Vorsorgevollmacht“ bei der Bank hinterlegen. So verhindert man die gegebenenfalls erforderlich werdende gerichtliche Bestellung eines Betreuers. Mit einer Person des Vertrauens kann man dieses Dokument direkt bei der Hausbank unterschreiben. Die Bankvollmacht ermächtigt die nahestehende Person unter anderem, Überweisungen zu tätigen (z. B. Miete oder laufende Kosten), Geld abzuheben und dem Kontoinhaber eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen.
Wenden Sie sich an ihre eigene Bank und lassen sich ein Formular für eine Bankvollmacht geben.