Leitfaden Todesfall
Unmittelbar nach dem Todesfall
notwendige Schritte
Arzt kontaktieren
Informieren Sie den Haus- oder Stationsarzt oder bei Altenheimen die Heimleitung. Der Haus- oder Krankenhausarzt stellt dann den Totenschein aus, den Sie brauchen um die Sterbeurkunde zu beantragen. Bei Selbsttötung, ungeklärtem Unfalltod oder bei verstorbenen Kindern muss die Polizei informiert werden.
Wichtige Unterlagen zusammensuchen
Suchen Sie Personalausweis, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde bzw. Familienstammbaum, ggf. Scheidungsurkunde, ggf. den Totenschein , Verträge und Verfügungen des Verstorbenen zusammen und handeln Sie entsprechend (z. B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Körperspende, Organspende, Aufzeichnungen mit persönlichen Wünschen über die Art der Beisetzung und Trauerfeier)
Lebens- und Sterbegeldversicherung
Die jeweiligen Versicherungsunternehmen müssen Sie unverzüglich benachrichtigen, denn sie behalten sich vor, die Todesursache zu prüfen. Melden Sie den Todesfall zu spät, kann es Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme geben. In der Regel reicht es den Versicherer zunächst telefonisch zu benachrichtigen. Die Unterlagen, die nötig sind, um den Versicherungsfall nachzuweisen, sollten Sie kopieren und per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen schicken.
empfohlene Schritte
Engste Angehörige kontaktieren
Kontaktieren Sie die engsten Angehörigen und besprechen Sie mit ihnen die nächsten Schritte. Es sollte ggf. der Arbeitgeber des Verstorbenen, sowie ihr eigener Arbeitgeber informiert werden und klären Sie ob und wieviel Sonderurlaub Sie bekommen. Beantragen Sie zusätzlich Urlaub wenn nötig.
Aufbahrung / Totenfürsorge
Lassen Sie Sich Zeit und Ruhe um den Toten nochmal zu sehen. Bei ihm am Totenbett zu sein hilft, den Tod wirklich zu begreifen. Sie können Ihren Verstorbenen Zuhause oder im Hospiz aufbahren, auch Krankenhäuser und Altenpflegeheime haben manchmal einen schönen Abschiedsraum. Die Frist für eine Aufbahrung zuhause ist in allen Bundesländern unterschiedlich, sie beträgt zwischen 24 und 48 Stunden.
Ich möchte nahe Familienangehörige ermutigen, ihren verstorbenen behutsam und liebevoll zu versorgen. Hier bei den Sarggeschichten finden Sie sehr wertvolle und anschauliche Informationen über eine Hausaufbahrung und über die Versorgung des Toten. Es ist ein letzter Liebesdienst, den Toten nochmal zu berühren, ihn zu waschen und anzukleiden. Sie können dabei helfen oder es mit einem anderen Angehörigen gemeinsam selbst tun.
Mehr zu Aufbahrung →
Was ist eine Hausaufbahrung (Video) →
Wie versorgt man einen Verstorbenen? (Video) →
Sarggeschichten „Wie versorgt man einen Verstorbenen?“ →
Ordner für Unterlagen anlegen
Legen Sie einen Ordner an mit allen wichtigen Unterlagen, die Sie zuvor zusammengesucht haben.
Innerhalb 36 Stunden
notwendige Schritte
Bestattungsinstitut auswählen / kontaktieren
Überprüfen Sie, ob der Verstorbene bereits einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsinstitut abgeschlossen hatte. Ansonsten wählen Sie selbst eins aus. Kontaktieren Sie dann das/ein Bestattungsinstitut zur Organisation der Beisetzung und besprechen Sie mit dem Bestatter welche Aufgaben Sie selbst übernehmen möchten. Die Kosten für die Beerdigung trägt der Erbe (§ 1986 BGB).
Bestattungsart auswählen
Überprüfen Sie, ob der Verstorbene Wünsche für die Bestattungsart hatte. Falls nicht informieren Sie sich welche Bestattungsarten es gibt und welche am besten zu dem Verstorbenen oder auch zu ihren eigenen Wünschen passt und teilen sie dies dem Bestattungsinstitut mit.
Überführung des Verstorbenen veranlassen
Lassen Sie sich Zeit, in Ruhe Abschied zu nehmen. Es gibt keinen Grund, den Verstorbenen sofort abholen zu lassen. Die Stunden nach dem Eintritt des Todes können wertvoll sein, um den Tod zu begreifen. Überlegen Sie, wer vielleicht noch gerne Abschied vom Verstorbenen nehmen möchte. Auch Kinder sollten die Möglichkeit haben, Abschied zu nehmen, wenn sie es selbst wünschen. Dabei sollten sie begleitet werden.
Ist jemand zu Hause gestorben, kann der Tote 24 – 48 Stunden lang aufgebahrt bleiben, bevor der Bestatter den Leichnam abholt. Auch wenn ihr Angehöriger im Krankenhaus oder Altersheim verstorben ist können Sie darum bitten, dass man ihnen noch einige Stunden Zeit zum Abschiednehmen lässt und nicht sofort aktiv wird.Nehmen Sie ggf. persönliche Gegenstände an sich oder lassen Sie sich ggf. Wertgegenstände und Schmuck von der Stations- oder Heimleitung aushändigen.
empfohlene Schritte
Bestattungsinstitute vergleichen
Falls Sie noch nicht wissen welches Bestattungsinstitut sie kontaktieren sollen und im Internet nach Angeboten suchen nehmen Sie nicht den nächst besten, sondern vergleichen Sie am Besten einige. Scheuen Sie sich nicht nach den Preisen zu fragen .
Adressenliste anfertigen
Fertigen Sie eine Liste von Personen an, die zur Bestattung bzw. Abschiedsfeier eingeladen werden sollen.
Alltag regeln
Stellen Sie Strom, Gas und Wasser ab. Versorgen Sie Haustiere und Pflanzen und geben Sie sie in andere Hände. Kühlschrank und Waschmaschine leeren, ausschalten und offen stehen lassen. Feuchte Wäsche aufhängen und schmutzige Wäsche waschen oder entsorgen. Terminkalender durchsehen und evtl. geplante Termine absagen.
Innerhalb 72 Stunden
notwendige Schritte
Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall müssen Sie die Sterbeurkunde beantragen (§ 28 PStG). Melden Sie den Sterbefall beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes und lassen Sie sich mehrere Sterbeurkunden ausstellen, sie werden für mehrere Formalitäten benötigt (z. B. Einwohnermeldeamt, Banken, Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, private Rententräger). Welche wichtigen Unterlagen hierzu benötigt werden, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab
Kranken- & Renten- versicherung kontaktieren
Melden Sie den Todesfall der Kranken- und Rentenversicherung.
Testament und Erbschein zum Nachlassgericht
Testament:
Finden Sie das Testament des Verstorbenen, müssen Sie es beim Nachlassgericht des Amtsgerichts am Wohnort des Verstorbenen abgeben (§2259 BGB). Dieses setzt dann einen Termin zur Testamentseröffnung an und benachrichtigt die Erben.
Erbschein:
Wollen Sie auf die Konten des Verstorbenen zugreifen, müssen Sie sich zweifelsfrei als rechtmäßigen Erben ausweisen. Das ist zum Beispiel auf einer vom Nachlassgericht beglaubigten Abschrift des Testaments möglich.
empfohlene Schritte
Auszahlungen beantragen
Beantragen Sie das Übergangsgeld für die Witwen bzw. Witwerrente falls ein Anspruch darauf besteht. Beantragen Sie die Auszahlung einer Lebensversicherung oder einer Sterbegeldversicherung falls vorhanden. Das hat aber auch Zeit bis nach der Beerdigung . Handelt es sich um einen Unfalltod, müssen Sie das Versicherungsunternehmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden informieren, und ggf. eine Auszahlung einer Unfallversicherung beantragen.
Behörden benachrichtigen
War der Verstorbene arbeitslos bzw. Harz IV-Empfänger, ist die entsprechende Behörde zu informieren. Beachten Sie, dass überzahlte Beiträge zurückgezahlt werden müssen.
Traueranzeige / Trauerkarte aufgeben
Formulieren Sie eine Traueranzeige und geben Sie diese bei der Zeitung auf. Lassen sie Trauerkarten erstellen und versenden Sie diese rechtzeitig an alle, die zur Trauerfeier eingeladen werden sollen. Die Trauerkarte können Sie auch selbst gestalten mit einem passenden Text, Spruch oder persönlichen Worten, einem Foto des Verstorbenen oder einem Bild und es selbst kopieren.
Bis zur Beerdigung
notwendige Schritte
Die Trauerfeier und Beerdigung planen
Besprechen Sie mit dem Priester, ihrem geistlichen Beistand oder mit dem Bestatter, bzw. dem Trauerredner die Inhalte und die Gestaltung der kirchlichen/weltlichen Trauerfeier. Legen Sie auch ggf. Einzelheiten fest, wie z. B. bestimmte Lieder, Verse oder Gedichte. Klären Sie auch was in der Trauerfeier über den Verstorbenen gesagt werden soll und was nicht. Ist ein Gottesdienst gewünscht, sollte auch dieser vorab besprochen werden. Hierzu finden Sie hier vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten
Mehr zur Abschiedsfeier →
Einige Fragen zur Gestaltung der Trauerfeier →
Genehmigung des Krematoriums einholen
In Deutschland bedarf die Feuerbestattung einer gesonderten Genehmigung. Vor der Kremierung erfolgt eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner im Kühlraum des Krematoriums, in der Regel innerhalb von zwei Tagen.
Hier bei den Sarggeschichten finden Sie sehr anschaulich, wie Sie den Abschied im Krematorium gestalten können.
empfohlene Schritte
Blumen, Sarg oder Urne auswählen
Kümmern Sie sich um den Blumenschmuck für die Trauerhalle und den Sarg/Urne. Es ist möglich, den Sarg anzumalen, wenn es dafür beim Bestatter einen Raum gibt. Auch Kinder kann man so an der kreativen Gestaltung des Abschieds beteiligen.
Trauercafé planen
Ist ein gemeinsames Beisammensein nach der Bestattung geplant, reservieren Sie Tische im Café oder im Restaurant für die Zusammenkunft der Trauernden.
Nach der Beerdigung
notwendige Schritte
Rechnungen begleichen
Begleichen Sie zum Beispiel Rechnungen vom Bestatter, Friedhofsgärtner und Steinmetz, Gebührenbescheid für Friedhofsverwaltung, Rechnung des Krematoriums, Arzt für Leichenschau.
Finanzen / Zahlungsverkehr regeln
Erstellen Sie eine Liste mit Bank-Pin-Nummern, Transaktionsnummern und Computer-Passwörtern, so weit diese zu finden sind. Überprüfen Sie die Bankgeschäfte, z. B. Daueraufträge, sofern dies nötig erscheint. Kündigen Sie Einzugsermächtigungen und informieren Sie Abbucher, dass keine weiteren Zahlungen mehr folgen. Seien Sie skeptisch, wenn Rechnungen nach Erscheinen einer Todesanzeige eingehen. Begleichen Sie keine Rechnungen an unbekannte Personen und Unternehmen und unterschreiben Sie keine neuen Verträge. Schützen Sie sich vor Betrüger.
Verträge kündigen / Abmelden
Kündigen Sie bestehende Verträge: Versicherungen, Mietverträge, Bezug zu Zeitschriften, Mitgliedschaften in Vereinen etc.
Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Rentenkasse und Pensionskasse, Krankenkasse, Firma, Behörden, Ämter usw. ab. Bei jüngeren Verstorbenen informieren Sie die Familienkasse (Kindergeld), das BAföG-Amt, die Schule, die Universität oder den Stipendiengeber. Verstorbene mit Behinderung oder Kriegs- bzw. Zivildienstschaden sind beim zuständigen Versorgungsamt abzumelden. Dazu sollte der Behindertenausweis zurückgesendet werden, der dafür allerdings kopiert werden sollte.
empfohlene Schritte
Danksagung verschicken
Bedanken Sie sich für die Beileidsbekundung. Schreiben Sie allen, die Ihnen geholfen und Sie unterstützt haben einen kurzen persönlichen Dank mir evtl. noch einem Foto von dem Verstorbenen oder / und geben Sie eine Danksagungsanzeige per Zeitungsinserat auf.
Persönliche Daten im Netz
Verwalten/Löschen Sie E-Mail-Adressen und Internetaccounts der verstorbenen Person und löschen sie Accounts im Sozial Network, etc.
Bestellungen stornieren
Prüfen Sie ob Reisen gebucht wurden oder Bestellungen bei Händlern, Handwerkern und Versandhäusern vorliegen. Stornieren Sie diese. Prüfen Sie, ob Bücher oder Sonstiges ausgeliehen sind und bringen Sie diese zurück.
In den Wochen nach der Beerdigung
notwendige Schritte
Testamentseröffnung
Beantragen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht, nach der Testamentseröffnung – allerdings nur sofern notwendig. Die Beantragung ist kostenpflichtig und wird im Prinzip nur benötigt, wenn Immobilien vorhanden sind. Selbst bei größeren Geldvermögen reicht in der Regel eine vom Amtsgericht beglaubigte Kopie des Testaments.
empfohlene Schritte
Steinmetz beauftragen / Grabpflege
Räumen Sie nach einigen Wochen das Grab auf und planen Sie mit den Angehörigen und/oder einer Friedhofsgärtnerei die Grabgestaltung und weitere Grabpflege und geben Sie diese evtl. in Auftrag.
Nach all den Schritten, die Sie mit einem engen Zeitrahmen gehen mussten, können Sie sich bei der Wahl des Grabmales nach Ihren Möglichkeiten und Vorstellungen richten. Die Entscheidung für ein Grabmal kann auf vielen Wegen getroffen werden. Für den eigenen Trauerweg ist eine Beschäftigung mit den Themen Material, Form, Inschrift und Symbol eine Hilfe. Ein guter Steinmetz ist bei all diesen Entscheidungen immer auch der richtige Ansprechpartner.